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Vorschriften für industrielle Abwasserbehandlungs-anlagen: Jahresbericht, Betriebstagebuch und Eigenkontrolle – Welche Regelungen gelten in den einzelnen Bundesländern?

Betreiber industrieller Abwasserbehandlungsanlagen sind verpflichtet, ihre Anlagen regelmäßig zu überwachen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Diese Pflichten umfassen die Erstellung eines Betriebstagebuchs und eines Jahresberichts, wobei die spezifischen Anforderungen je nach Bundesland variieren.

Beide Dokumente sind essenziell für den rechtskonformen Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage und helfen dabei, Transparenz, Umweltverträglichkeit und langfristige Betriebssicherheit zu gewährleisten.

Führung des Betriebstagebuch

Ich übernehme die Kontrolle über die ordnungsgemäße Führung des Betriebstagebuchs. Das Betriebstagebuch ist eine kontinuierliche Dokumentation des täglichen Betriebs der Abwasserbehandlungsanlage. Es dient als Grundlage für den Jahresbericht und bietet eine detaillierte Übersicht über Betriebszustände, Kontrollmessungen und besondere Vorkommnisse.

  • Datum und Uhrzeit jeder Eintragung
  • Tägliche Betriebsparameter (z. B. pH-Wert, Temperatur, Durchflussmenge)
  • Ergebnisse von Eigenkontrollen und Messungen
  • Eingesetzte Chemikalien und Verbrauchsmengen
  • Wartungs- und Reinigungsarbeiten
  • Störungen, Alarme und deren Ursachen
  • Ergriffene Maßnahmen zur Fehlerbehebung
  • Besondere Vorkommnisse (z. B. Unwetter, Hochwasser, unerwartete Einleitungen)

Erstellung des Jahresberichts

Der Jahresbericht für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen dokumentiert die betrieblichen Abläufe und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben über das gesamte Jahr hinweg. Er dient als Nachweis für Behörden und ermöglicht eine langfristige Bewertung der Anlageneffizienz sowie eventueller Umweltbelastungen.

  • Betriebszeiten der Anlage (inkl. Stillstände und Wartungen)
  • Mengen des behandelten Abwassers (Zulauf- und Ablaufwerte)
  • Ergebnisse der Eigenkontrollen (Untersuchungen nach behördlichen Vorgaben)
  • Einhaltung von Grenzwerten (Überschreitungen und Korrekturmaßnahmen)
  • Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen (durchgeführte Reparaturen, Austausch von Komponenten)
  • Auftretende Störungen und Maßnahmen zur Behebung
  • Chemikalienverbrauch und eingesetzte Betriebsmittel
  • Besondere Ereignisse oder Abweichungen im Betriebsablauf

Geregelt durch landes-spezifische Verordnungen

Die Betreiberpflichten für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen, insbesondere bezüglich Jahresberichten, Betriebstagebüchern und Eigenkontrollen, sind in Deutschland durch bundesweite sowie landesspezifische Verordnungen geregelt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der geltenden Verordnungen in den einzelnen Bundesländern, einschließlich der jährlichen Fristen, Besonderheiten und weiterführender Links *:

BundeslandGeltende VerordnungJährliche Frist für die Einreichung des JahresberichtsBesonderheitenLink
Baden-WürttembergEigenkontroll-verordnung Baden-Württemberg (EKVO)Betriebsdokumentation ist der Wasserbehörde auf Verlangen vorzulegen und mindestens viertjährlich vom Gewässerschutz-beauftragten oder einem leitenden Angestellten zu bestätigen.EKVO Baden-Württemberg
BayernVerordnung über die Eigenüberwachung von Abwasseranlagen (EÜV)Jahresbericht bis spätestens 1. März des FolgejahresForm, Mindestinhalt und -umfang der Jahresberichte sind zu beachten.EÜV Bayern
BerlinBerliner Wassergesetz
(BWG)
Umfang und Häufigkeit der Selbstüberwachung laut BescheidBWG
BremenBremisches Wassergesetz (BremWG)Umfang und Häufigkeit der Selbstüberwachung laut BescheidBremWG
BrandenburgBrandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Technischen Regeln zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (TRSüw)
Umfang und Häufigkeit der Selbstüberwachung laut Bescheid und/oder auf Verlangen der BehördeTRSüw
HamburgHamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)Auf Verlangen der Behörde jederzeit vorlegbar Umfang und Häufigkeit der Selbstüberwachung laut BescheidHmbAbwG
HessenEigenkontroll-verordnung Hessen (EKVO)Jahresbericht bis spätestens 1. März des FolgejahresDie Wasserbehörde kann die Vorlage von Zwischenberichten verlangen.EKVO Hessen
Mecklenburg-VorpommernVerordnung über die Selbstüberwachung
von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen
(Selbstüberwachungs-verordnung – SÜVO M-V)
Jahresbericht bis spätestens 1. März des FolgejahresSÜVO M-V
NiedersachenNiedersächsisches Wassergesetz (NWG)Umfang und Häufigkeit der Selbstüberwachung laut BescheidNWG
Nordrhein-WestfalenSelbstüberwachungs-verordnung Abwasser (SüwVO Abw)SüwVO Abw NRW
Rheinland-PfalzEigenüberwachungs-verordnung Rheinland-Pfalz (SÜVOA)Jahresbericht bis spätestens 10. März des FolgejahresSÜVOA Rheinland-Pfalz
SaarlandEigenüberwachungsverordnung Saarland (EÜVO)Jahresbericht bis spätestens 31. März des FolgejahresKontrolle des Betriebstagebuchs einmal im Monat durch Gewässerschutz-BeauftragtenEÜVO Saarland
SachsenSächsische Eigenkontrollverordnung (SächsEKVO)Jahresbericht bis spätestens 31. März des FolgejahresSächsEKVO
Sachsen-AnhaltSelbstüberwachungs-verordnung Sachsen-Anhalt (SÜVO LSA)SÜVO LSA
Schleswig-HolsteinSelbstüberwachungs-verordnung Schleswig-Holstein (SüVO)Jahresbericht bis spätestens 31. März des FolgejahresSüVO Schleswig-Holstein
ThüringenThüringer Eigenkontroll-verordnung (ThürEKVO)Jahresbericht bis spätestens 31. März des FolgejahresKontrolle des Betriebstagebuchs einmal im Monat durch Gewässerschutz-BeauftragtenThürAbwEKVO

*) Die in der Tabelle stehenden Angaben stellen lediglich eine grobe Zusammenfassung dar und sind ohne Gewähr. Ämter und Behörden können jederzeit Ihre Richtlinien und Vorschriften anpassen oder auch individualisieren.

Zu meinen Leistungen zählen unter anderem die Erstellung des Jahresberichts, die Führung des Betriebstagebuchs, Laboranalysen, Anlagenoptimierung und die persönliche Vor-Ort-Betreuung.
Gemeinsam können wir Ihren individuellen Bedarf klären.

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